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Wo das blaue Schild zur Pflicht wird
In allen Wintersportländern wird die Schneekettenpflicht durch ein einheitliches Verkehrszeichen gekennzeichnet: Ein kreisförmiges, blaues Schild mit einem weißen Reifensymbol, auf dem Schneeketten abgebildet sind. Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge – auch solche mit Allradantrieb – mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten ausgestattet sein. Laut Angaben von schneeketten.org ist das Weiterfahren mit Sommerreifen unter keinen Umständen erlaubt, selbst wenn ein Zusatzschild das Fahren mit Winter- oder Ganzjahresreifen gestattet.
In vielen Ländern ist eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben, sobald Schneeketten montiert sind. Wichtig zu beachten: Anfahrhilfen gelten nicht als echte Schneeketten und sind nicht ausreichend, wenn auf einer Strecke tatsächlich Schneeketten erforderlich sind. Wer also in winterliche Gebiete unterwegs ist, sollte sich vorab über die jeweiligen Vorschriften in den einzelnen Ländern informieren, da diese erheblich variieren können.
Österreich: Strengere Vorschriften und hohe Bußgelder
Österreich gehört zu den Ländern mit den strengsten Vorschriften. Von 1. November bis 15. April des nächsten Jahres besteht eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Sobald es winterliche Straßenverhältnisse gibt – also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereilter Fahrbahn – müssen Winterreifen oder alternativ Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Wie der ADAC in einem Ratgeber hervorhebt, können Verstöße teuer werden: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen, falls diese Vorschrift nicht beachtet wird.
Ein besonderes Augenmerk in Österreich liegt auf der Zertifizierung von Schneeketten. Nur speziell gekennzeichnete Ketten, die der ÖNORM V5117 oder der EU-Norm entsprechen, dürfen genutzt werden. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen müssen während der gesamten Winterzeit Schneeketten mit sich führen, auch wenn keine aktuelle Schneekettenpflicht besteht. Wer ältere Schneeketten verwendet, muss nachweisen können, dass diese baugleich mit der österreichischen Norm sind – andernfalls gelten sie nur als Hilfsmittel beim Anfahren und erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben.
Italien und die Schweiz: Auf regionale Unterschiede achten
In Italien sind die Vorschriften nicht einheitlich – jede Region kann eigene Regelungen erlassen. In der Provinz Südtirol gilt auf der Brennerautobahn A22 sowie im Bereich der Stadtgemeinde Bozen von 15. November bis 15. April eine allgemeine, wetterunabhängige Pflicht zur Nutzung von Winterausrüstung. Im Aostatal ist dieser Zeitraum sogar vom 15. Oktober bis zum 15. April. Wer keine Winterreifen oder Schneeketten mit sich führt, riskiert Bußgelder bis zu 345 Euro. Zudem haben italienische Verkehrsbehörden das Recht, ein Fahrzeug so lange aus dem Verkehr zu ziehen, bis es über die erforderliche Winterausrüstung verfügt.
In der Schweiz besteht keine allgemeine Pflicht, Schneeketten zu tragen, jedoch müssen auf winterlich beschilderten Straßen mindestens zwei Schneeketten an der Antriebsachse vorhanden sein. Bei Allradfahrzeugen können Ausnahmen gelten, was durch ein zusätzliches Schild “4×4 ausgenommen” gekennzeichnet wird. Im Gegensatz zu Österreich sind in der Schweiz auch textile Schneeketten als Alternative zu Metallketten erlaubt, sofern sie von guter Qualität und entsprechend zertifiziert sind. Wer mit unpassenden Reifen unterwegs ist und den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeld von etwa 90 Euro rechnen. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kann eine erhebliche Mitverantwortung entstehen.
Weitere Länder mit Schneeketten-Vorschriften
Auch in anderen europäischen Ländern sollten Winterreisende sich darauf vorbereiten. In Frankreich können Winterreifen vorgeschrieben sein, und auf bestimmten Straßen kann eine situative Kettenpflicht bestehen, die durch Verkehrszeichen angezeigt wird. Für LKW mit einer Zuladung von mehr als 3,5 Tonnen gilt in französischen Alpenregionen vom 1. November bis zum 31. März eine spezielle Vorschrift: Es müssen mindestens zwei Schneeketten mitgeführt werden, die an den Antriebsachsen befestigt werden können.
In Norwegen ist von 1. November bis 1. Mai die Verwendung von Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten vorgeschrieben. Besonders für Fahrzeuge mit einer Zuladung über 3,5 Tonnen gilt eine strenge Pflicht, Schneeketten mitzuführen. In Slowenien müssen Fahrzeuge ohne Winterreifen zwischen dem 15. November und dem 15. März Schneeketten im Auto haben. In Kroatien gilt in den Gebirgsregionen Lika und Gorski Kotar eine allgemeine Pflicht zur Mitführung von Schneeketten. Auch in Ungarn kann man an der Grenze abgewiesen werden, wenn keine Schneeketten vorhanden sind. D. Maier / Redaktion Live Streaming Movie Film Online
